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AGBs

 

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Stand der AGBs: 5-Sep-2009

I. Gegenstand des Unternehmens

  1. Die TennisWerkstatt (im folgenden TW genannt) ist ein Geschäftsbereich der tom groehlich GmbH (im folgenden Unternehmen genannt). Gegenstand der TW ist das Anbieten von Sport-Dienstleistungen wie Training, Sportcamps, Coaching, Beratung, sowie der Vertrieb von Sportartikeln an Privatkunden und Vereine.

II. Geltungsbereich

  1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
  3. Änderungen von getroffenen Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und durch das Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

III. Begriffsbestimmungen Tennistraining

  1. Eine Trainingseinheit ist ein einzelner Trainingstermin.
  2. Ein Trainingskurs umfasst eine vor Trainingsbeginn festgelegte Anzahl von Trainingseinheiten mit einer vorher festgelegten Anzahl von Teilnehmer.
  3. Die Sommersaison umfasst den Zeitraum von April bis September eines Jahres.
  4. Die Wintersaison umfasst den Zeitraum Oktober bis April eines Jahres

IV. Trainingsangebote & Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der TW sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Angaben in Prospekten, Anzeigen, Werbung und Anmeldeformularen in gedruckter und elektronischer Form (z.B. auf der Webseite der TW)
  2. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn und sobald nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung durch die TW erfolgt, unbeschadet etwaiger weiterer Voraussetzungen und/oder Bedingungen.

V. Buchung von Training & Kursen der TennisWerkstatt

  1. Die Buchung eines Kursangebotes muß entweder schriftlich oder über die Webseite der TW erfolgen. Für Minderjährige muß die Buchung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Aus einer verbindlichen Anmeldung/Vereinbarung entstehen der TW erst dann Leistungsverpflichtungen, wenn nach der Bestätigung durch die TW das vereinbarte Entgelt auf dem vorgesehenen Konto fristgemäß eingegangen ist. Die TW ist frei hinsichtlich der Annahme von Trainingsanmeldungen. Die Anmeldung gilt jeweils für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig abgebrochen werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle Trainings- bzw. Kurspreis zu entrichten.
  2. Die Gruppenkurse werden aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 3 und 12 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Schulklassen o.ä.) und nach Vorliegen gesonderter Vereinbarungen durchgeführt.
  3. Die TW kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Trainerzuteilung, einteilen sowie Einteilungen ändern. Dabei wird die TW immer versuchen, auf die Wünsche der Auftraggeber nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen (z.B. Mannschaften)
  4. Nach Anmeldung zu einem Kurs erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache zwischen TW und Kursteilnehmern (Gruppeneinteilung).
  5. Die Kursangebote gelten vorbehaltlich des Zustandekommens der jeweiligen Mindestgruppenstärken. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine neue Absprache erforderlich machen. Die TW behält sich vor, aufgrund von unverschuldeten Veränderungen in der Anzahl der Spieler während der Saison die Gruppeneinteilung zu ändern. Die betroffenen Spieler (Eltern) werden jeweils darüber informiert. Sollte die Änderung in den Gruppenstärken eine Erfüllung des gewählten Angebotes unmöglich machen, wird dem Spieler (den Eltern) das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt. Die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht wahrgenommenen aber gebuchten Termine werden rückvergütet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  6. Ein gebuchtes Training ist generell nur dann übertragbar, wenn die TW dem „Ersatzspieler“ zustimmt und dieser in Bezug auf Leistungsstärke und zeitlicher Verfügbarkeit integriert werden kann.

VI. Aufsichtspflicht / Minderjährige

  1. Die Aufsichtspflicht der TW ist bei minderjährigen Kindern auf die Dauer des Trainings beschränkt. Die TW kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass die Kinder pünktlich zum Training der TW gebracht werden und nach dem Training auch wieder pünktlich abgeholt werden.
  2. Die Eltern müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainer Folge leisten müssen. Die TW übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

VII. Trainingsdurchführung & ausgefallene bzw. versäumte Stunden

  1. Sollte ein Trainer der TW zu angesetzten Trainingsstunden verhindert sein, wird die TennisWerkstatt versuchen einen gleichwertigen Ersatztrainer zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Trainingsteilnehmer von der TennisWerkstatt informiert und die Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
  2. Sollte der angesetzte Tennisunterricht durch Wetterbedingungen oder Unbespielbarkeit der Plätze nicht möglich sein, sein (z.B. Regen), werden die betreffenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Trainingsteilnehmer haben sich im Zweifelsfalle beim Trainer dies bzgl. zu erkundigen.
  3. Für jede Nachholstunde unterbreitet die Tenniswerkstatt mind. 2 Terminvorschläge. Die Stunden werden dann gespielt, wenn mind. 2/3 der Teilnehmer zu diesen Terminen teilnehmen können. Die Teilnehmer, die zu den Nachholterminen NICHT teilnehmen können, erhalten anteilig die Kursgebühren erstattet.
  4. Sofern vereinbarte Trainingstermine vom Kunden nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, informieren. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf Trainingsentgelt bleibt erhalten.
  5. Bei Gruppentraining können vom Trainingsteilnehmer versäumte Stunden NICHT nachgespielt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheiten.
  6. Bei Einzel- und Tandemtraining werden rechtzeitig abgesagte Stunden (mind.24 Stunden vorher) nachgeholt.
  7. Ansonsten sind nicht wahrgenommene Trainingseinheiten gebührenpflichtig und werden in voller Höhe berechnet, ggf. anfallende Hallenkosten trägt der Kunde.
  8. Sollte ein Kursteilnehmer einen Trainingstermin nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Teilnahme an andere Personen (Ersatzspieler) NACH Absprache UND Zustimmung mit der TW.
  9. Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während einer Saison ist möglich.
  10. Fällt ein Kursteilnehmer aufgrund Krankheit oder Verletzung voraussichtlich länger als 3 Trainingseinheiten aus, so ist dies unverzüglich schriftlich, per Email oder Fax bei bekannt werden der TW mitzuteilen. Eine Vertragsentbindung für die Dauer der Verletzung, ist nur in diesem Fall ab dem Zeitpunkt der Mitteilung möglich. Bei Vorlage eines Attestes werden die Kursgebühren für die Dauer der Krankheit / Verletzung anteilig erstattet. Durch eine schriftliche Regelung in beiderseitigem Einvernehmen kann die Attestbeibringungspflicht wie auch die Zahlungspflicht aufgehoben oder abgewandelt werden.
  11. Die TW, bzw. auch in Person eines ihrer Trainer oder sonstigen Beauftragten behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Minderjährige. Die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. einzelne davon willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene KEINEN Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgeltes.

VIII. Gewährleistung/Mängelrüge

  1. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der TW spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde folgenden Werktag schriftlich per Email oder Fax mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
  2. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

IX. Haftung / Garderobe

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er durch unsachgemäße Behandlung von Inventar, Bodenbelägen und Leihequipment verursacht.
  2. Die Haftung der TW für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich bei Sachschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Eine Haftung für eingebrachte Garderobe besteht NICHT.

X. Datenschutz

  1. Die persönlichen Daten der Kunden der TW werden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der vertraglichen Beziehung ist die TW befugt, die Daten für die Dauer von maximal drei Jahren aufzubewahren bzw. zu speichern.

 

Gelesen 12640 mal Letzte Änderung am 30-Okt-2013 | 17:14